ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

A Geltungsbereich
1) Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche umseits näher beschriebenen Aufträge. Die umseits ausgefüllte Bestellung des Kunden ist das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde 3 Monate gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung mittels Unterschrift oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande, wobei wir auch zu einer teilweisen Annahme der Bestellung berechtigt sind. Mit Bestellung anerkennt der Kunde diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2) Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, wobei wir darauf hinweisen, dass es unseren Verkäufern nicht erlaubt ist, mündliche Zusagen zu tätigen, die von diesem schriftlichen Auftrag abweichen.


B Preise und Zahlung
1) Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und verstehen sich für Lieferung frei Haus des Käufers und inklusive Mehrwertsteuer und sind jedenfalls 2 Monate gültig.
2) Anzahlung
Der Käufer hat bei Vertragsabschluss 50 % der Auftragssumme als Anzahlung zu leisten. Der Restbetrag wird bei Lieferung fällig. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns bekanntgegebene Konto spesenfrei durchzuführen. Skontoabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt.
3) Verzug des Käufers und Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB zu verrechnen. Ansprüche unsererseits auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen werden dadurch nicht beschränkt. Bei Annahmeverzug des Käufers gebührt uns ein Lagerzins in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur.
4) Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich und entgeltlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Auftragspartner nicht zur Annahme eines Antrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Bei Erteilung eines Auftrages im Umfang des Kostenvoranschlages wird ein dafür bezahltes Entgelt gutgeschrieben.


C Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Anschrift des Käufers bekanntgegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.


D Lieferung und Montage
a) Lieferungen
Wir sind stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen pünktlich einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die wir nicht verschuldet haben, insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, durch Verkehrsstörungen oder ähnliche Ereignisse verzögert, so wird die ursprüngliche Lieferzeit für die Dauer dieser Umstände gehemmt. Ein Rücktritt des Käufers wegen Lieferverzuges ist erst nach Ablauf einer vom Käufer zu setzenden Nachfrist von 6 Wochen bei Inlands- und 8 Wochen bei Auslandsware zulässig.
b) Montage
Einbau und sonst notwendige Montagearbeiten werden von unserem Fachpersonal laut Bestellung durchgeführt. Zusätzliche Montagearbeiten werden gegen gesonderte Verrechnung der Regiekostensätze für Arbeits- und Wegzeit verrechnet. Der Käufer bestätigt durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die endgültige mangelfreie Übernahme der Ware.
c) Beratung und Planung
Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen sowie die Urheberrechte daran verbleiben unser Eigentum. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen diese weder kopiert noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben.


E Gewährleistung
Die Ware ist nach Ablieferung unverzüglich vom Kunden auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Übernahme, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an uns bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Zurückbehaltung des Werklohnes aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
Sämtliche Mängelrügen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich an uns übermittelt wurden.


F Haftung
Eine Haftung unsererseits für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden oder ähnlichem, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits bzw. von Personen, für die wir einzustehen haben, beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Produkthaftung
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinn des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.


G Hinweis nach KSchG:
Hat ein Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer angebahnt hat. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.


H Sonstige Bestimmungen
1) Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit sowie Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt sind. In diesen Fällen besteht für Verbraucher die Möglichkeit zur Aufrechnung.
2) Abtretungsverbot
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
3) Salvatorische Klausel
Durch die gänzliche oder teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
4) Rechtswahl
Es kommt ausschließlich Österreichisches Recht zur Anwendung. Die Anwendung von Vorschriften des UN-Kaufrechtes wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
5) Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das für 4060 Leonding sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
6) Der Erfüllungsort ist Leonding.

 

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